AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Aquitest AG, Alte Obfelderstrasse 50, 8910 Affoltern am Albis

1. Geltungsbereich

Für sämtliche durch das Labor, im folgenden ”AQUITEST” genannt, erbrachten Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert wurden.

2. Art und Umfang der Dienstleistungen, Auftragserteilung

Art und Umfang der durch AQUITEST zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag in Form des ausgefüllten Fragebogens. Ist dieser unvollständig ausgefüllt, ergänzt AQUITEST die fehlenden Angaben. Bei Unklarheiten nimmt AQUITEST mit dem Auftraggeber Kontakt auf.
Aufträge können wegen technischer oder personeller Engpässe abgewiesen oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber an ein Drittauftragslabor weitergeleitet werden.
Der Auftrag muss, bevor er angenommen werden kann, folgende Informationen enthalten:

  • Auftraggeber und Objektadresse sowie Rechnungsadresse
  • Analysetyp, Beschreibung und Objekt
  • Ort, Datum und Zeit der Probenentnahme
  • Probenentnahme-Gebinde ganz gefüllt, vollständig beschriftet mit beigefügter Etikette
3. Methodik

AQUITEST führt die Untersuchungen nach den Methoden und mit den Hilfsmitteln durch, die dem anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Nach Möglichkeit werden die Prüfungen nach offiziellen Vorschriften und Richtlinien durchgeführt. Sind im Einzelfall keine offiziellen Methoden vorhanden oder anwendbar, setzt AQUITEST eigene Verfahren ein. Der Kunde kann bei Prüfungen anwesend sein.

4. Qualitätssicherung

AQUITEST betreibt ein Qualitätssicherungssystem angepasst an die Anforderungen der technischen Wasseranalyse.

5. Lieferfristen

Für Routineuntersuchungen (Basis, BasicPlus) liegt die Lieferfrist bei 2 Arbeitstagen ab Probeneingang im Labor. Umfangreichere Aufträge oder Entwicklungsarbeiten haben längere Lieferfristen; der Auftraggeber wird in diesem Fall durch AQUITEST informiert. Es wird wenn immer möglich darauf geachtet, die Lieferfristen einzuhalten. Bei auftretenden Schwierigkeiten, z.B. methodischer oder gerätetechnischer Art, wird der Auftraggeber umgehend informiert.

6. Gebühren

Es gilt die Preisliste von AQUITEST. Ein Mengenrabatt wird gewährt, wenn, z.B. bei mehreren Aufträgen Arbeits- oder Lieferkosten-Einsparungen erzielt werden können. Zusätzliche Aufwendungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber verrechnet.

7. Archivierung

Der Fragebogen und die Untersuchungsergebnisse inkl. der zugrunde liegenden Rohdaten werden von AQUITEST für mindestens zwei Jahre archiviert. Der Kunde hat Einsichtsrecht in Daten, die mit seinem Auftrag in Verbindung stehen.
Ohne spezielle Vereinbarung werden Proben vier Wochen nach Auslieferung des Untersuchungsberichtes fachgerecht entsorgt.

8. Vertraulichkeit

AQUITEST verpflichtet sich Daten und Informationen aus dem Auftragsverhältnis, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln.

9. Datenschutz

Unsere separate AQUITEST Datenschutzerklärung kommt zur Anwendung.

10. Haftung

Für die ausgewiesenen Untersuchungsergebnisse sowie für die sich aus deren Verwendung allenfalls ergebenden Schäden wird jede Haftung abgelehnt.
Werden AQUITEST Proben übergeben, die spezielle Risiken beinhalten (z.B. explosive, giftige Proben), hat der Auftraggeber schriftlich im Voraus darauf hinzuweisen und die Proben entsprechend deutlich zu kennzeichnen und fachgerecht zu transportieren.

11. Annullierung von Aufträgen

Auftrags-Annullierungen seitens des Auftraggebers werden durch AQUITEST schriftlich bestätigt. Bereits durchgeführte Untersuchungen sowie Frachtkosten werden in Rechnung gestellt.

12. Beanstandungen

Beanstandungen seitens des Auftraggebers gegen ein Prüfergebnis bzw. gegen einen Prüfbericht müssen spätestens zwei Wochen (siehe auch Punkt 7. Archivierung) nach Übergabe des Prüfberichts bei AQUITEST schriftlich eingereicht werden. Beanstandungen werden ebenfalls schriftlich beantwortet.

13. Nachträgliche Änderung von Rechnungen

Beanstandungen von Rechnungen müssen spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich erfolgen, die ursprünglichen Zahlungsfristen bleiben bestehen.

Wenn nach Auftragserteilung zur Analyse die Rechnungsadresse abgeändert werden soll, erfolgt dies nur mit schriftlicher Zustimmung inkl. der relevanten Bestellnummer des definitiven Rechnungsempfängers und Ansprechperson. Falls die Rechnung bereits verschickt wurde, wird eine Aufwandsentschädigung von CHF 50.- an den Auftraggeber der Analyse fällig.

14. Zahlungsbedingungen

Für die Begleichung des Rechnungsbetrages ist die entsprechende QR-Rechnung zu verwenden. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Für verspätete Zahlungen wird eine Mahnungsgebühr von CHF 30.– pro Mahnung fällig.
AQUITEST behält sich das Recht vor, Vorauskasse zu verlangen und Analyse-Ergebnisse erst nach Zahlungseingang zu versenden.

15. Gerichtsstand

Auf alle zwischen dem Auftraggeber und AQUITEST bestehenden Rechtsverhältnisse ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist CH-8910 Affoltern am Albis.

Affoltern am Albis, 18. März 2024