AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Aquitest AG, Alte Obfelderstrasse 50, 8910 Affoltern am Albis
1. Geltungsbereich
Für sämtliche durch das Labor, im folgenden ”AQUITEST” genannt, erbrachten Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert wurden.
2. Art und Umfang der Dienstleistungen, Auftragserteilung
Art und Umfang der durch AQUITEST zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag in Form des ausgefüllten Fragebogens. Ist dieser unvollständig ausgefüllt, ergänzt AQUITEST die fehlenden Angaben. Bei Unklarheiten nimmt AQUITEST mit dem Auftraggeber Kontakt auf.
Aufträge können wegen technischer oder personeller Engpässe abgewiesen oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber an ein Drittauftragslabor weitergeleitet werden.
Der Auftrag muss, bevor er angenommen werden kann, folgende Informationen enthalten:
- Auftraggeber und Objektadresse, eventuell zusätzliche Rechnungsadresse
- Probentyp, Beschreibung und Objekt
- Ort, Datum und Zeit der Probenentnahme
- Probenentnahme-Gebinde ganz gefüllt, vollständig beschriftet mit beigefügter Etikette
3. Methodik
AQUITEST führt die Untersuchungen nach den Methoden und mit den Hilfsmitteln durch, die dem anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Nach Möglichkeit werden die Prüfungen nach offiziellen Vorschriften und Richtlinien durchgeführt. Sind im Einzelfall keine offiziellen Methoden vorhanden oder anwendbar, setzt AQUITEST eigene Verfahren ein. Der Kunde kann bei Prüfungen anwesend sein.
4. Qualitätssicherung
AQUITEST betreibt ein Qualitätssicherungssystem angepasst an die Anforderungen der technischen Wasseranalyse.
5. Lieferfristen
Für Routineuntersuchungen (Basis, BasicPlus) liegt die Lieferfrist bei 2 Arbeitstagen ab Probeneingang im Labor. Umfangreichere Aufträge oder Entwicklungsarbeiten haben längere Lieferfristen; der Auftraggeber wird in diesem Fall durch AQUITEST informiert. Es wird wenn immer möglich darauf geachtet, die Lieferfristen einzuhalten. Bei auftretenden Schwierigkeiten, z.B. methodischer oder gerätetechnischer Art, wird der Auftraggeber umgehend informiert.
6. Gebühren
Es gilt die Preisliste von AQUITEST. Ein Mengenrabatt wird gewährt, wenn, z.B. bei mehreren Aufträgen Arbeits- oder Lieferkosten-Einsparungen erzielt werden können. Zusätzliche Aufwendungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber verrechnet.
7. Archivierung
Der Fragebogen und die Untersuchungsergebnisse inkl. der zugrunde liegenden Rohdaten werden von AQUITEST für mindestens zwei Jahre archiviert. Der Kunde hat Einsichtsrecht in Daten, die mit seinem Auftrag in Verbindung stehen.
Ohne spezielle Vereinbarung werden Proben vier Wochen nach Auslieferung des Untersuchungsberichtes fachgerecht entsorgt.
8. Vertraulichkeit
AQUITEST verpflichtet sich Daten und Informationen aus dem Auftragsverhältnis, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln.
9. Datenschutz
Unsere separate AQUITEST Datenschutzerklärung kommt zur Anwendung.
10. Haftung
Für die ausgewiesenen Untersuchungsergebnisse sowie für die sich aus deren Verwendung allenfalls ergebenden Schäden wird jede Haftung abgelehnt.
Werden AQUITEST Proben übergeben, die spezielle Risiken beinhalten (z.B. explosive, giftige Proben), hat der Auftraggeber schriftlich im Voraus darauf hinzuweisen und die Proben entsprechend deutlich zu kennzeichnen und fachgerecht zu transportieren.
11. Annullierung von Aufträgen
Auftrags-Annullierungen seitens des Auftraggebers werden durch AQUITEST schriftlich bestätigt. Bereits durchgeführte Untersuchungen sowie Frachtkosten werden in Rechnung gestellt.
12. Beanstandungen
Beanstandungen seitens des Auftraggebers gegen ein Prüfergebnis bzw. gegen einen Prüfbericht müssen spätestens zwei Wochen (siehe auch Punkt 7. Archivierung) nach Übergabe des Prüfberichts bei AQUITEST schriftlich eingereicht werden. Beanstandungen werden ebenfalls schriftlich beantwortet.
13. Zahlungsbedingungen
Für die Begleichung des Rechnungsbetrages ist der entsprechende ESR-Einzahlungsschein zu verwenden. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar.
AQUITEST behält sich das Recht vor, Analysenergebnisse erst nach Zahlungseingang zu publizieren.
14. Gerichtsstand
Auf alle zwischen dem Auftraggeber und AQUITEST bestehenden Rechtsverhältnisse ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist CH-8910 Affoltern am Albis.